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Verwaltungsbehörden: Verwaltungsbehörden sind Regierungsstellen, die ermächtigt sind, gesetzgeberische Richtlinien umzusetzen, indem sie Vorschriften ausarbeiten und durchsetzen, Streitigkeiten schlichten und Dienstleistungen erbringen. Siehe auch Verwaltung.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Public Choice-Theorie über Verwaltungsbehörden - Lexikon der Argumente

Parisi I 193
Verwaltungsbehörden/Public Choice Theorie/Farber: (...) zumindest in der modernen Ära delegiert der Gesetzgeber häufig einen Teil der Politikgestaltung an Behörden. (...) [nun ist die Frage], warum die Gesetzgeber dies tun, anstatt selbst Politik zu machen, wie sie über die Struktur von Behörden entscheiden und welche Motivationen administratives Handeln antreiben.
Parisi I 194
Delegieren: Warum delegiert der Gesetzgeber politische Entscheidungen an Behörden? Diese Frage bedarf in parlamentarischen Systemen, in denen Exekutive und Legislative in der Regel identische Präferenzen haben, kaum einer Diskussion. Komplexer ist sie in präsidialen Systemen, wo Exekutive und Legislative unterschiedliche Präferenzen haben können.
1) Ein Grund für die Delegation kann darin bestehen, die größere Sachkenntnis der Behörden zu nutzen. Die Delegation von Befugnissen ermöglicht es dem Gesetzgeber auch, die Transaktionskosten zu reduzieren, die mit der Ergänzung von Details in der Gesetzgebung verbunden sind (Stephenson, 2010(1), S. 286-288).
2) Gesetzgeber können es vorziehen, ein Problem nicht explizit zu lösen, obwohl sie es in irgendeiner Weise angehen wollen - was bedeutet, dass sie eine politische Lotterie einem bekannten Ergebnis (einschließlich des Status quo) vorziehen. Dies kann aus mehreren Gründen geschehen.
a) (...) könnte es einen Zyklus unter mehreren Vorschlägen geben, obwohl jeder von ihnen dem Status quo vorgezogen wird. Die Gesetzgeber könnten eine Lotterie unter diesen Vorschlägen bevorzugen, wenn die Alternative darin besteht, den Status quo intakt zu lassen.
b) (...) die Gesetzgeber haben einen Anreiz, sich die Lösung eines Problems auf die Fahnen zu schreiben, während sie den Interessenvertretungen die Möglichkeit geben, die endgültigen Maßnahmen der Behörde mit weniger öffentlicher Kontrolle zu gestalten. Natürlich sollten rationale Wähler diesen Anreiz erkennen und dementsprechend die Bemühungen des Gesetzgebers, sich durch diese Strategie Anerkennung zu verschaffen, außer Acht lassen, so dass dieses Argument ein gewisses Maß an Kurzsichtigkeit auf Seiten der Wähler voraussetzt (Stephenson, 2010(1), S. 289-292). Vgl. >Bürokratie. (Literatur: Levinson, 2005)(2)
Beziehung zwischen Parlament und Behörden: Unabhängig von den Zielen der Behörde wird der Kongress Schritte unternehmen, um die Behörde zu beaufsichtigen, stößt aber auf ein Prinzipal-Agent-Problem. Da die Behörde über mehr Fachwissen verfügt, ist es für den Kongress schwierig, sicher zu sein, ob die Behörde ihre eigenen Präferenzen verfolgt oder die, die dem Kongress entgegenkommen (Gersen, 2010(3), S. 3337-3388). Daher wird die Behörde unweigerlich einen gewissen Spielraum haben, um ihre eigenen Ziele zu verfolgen. Prinzipal-Agent-Modelle bieten die primäre Quelle für die Betrachtung dieses Problems (Cooter, 2002(4), Kap. 4).

1. Stephenson, M. C. (2010). "Statutory Interpretation by Agencies," in D. A. Farber and A. J. O'Connell, Hrsg., Research Handbook on Public Choice and Public Law, 19—48. Northampton, MA: Edward Elgar.
2. Levinson, D. J. (2005). "Empire-Building Government in Constitutional Law." Harvard Law
Review 118:916-972.
3. Gersen, J. E. (2010). "Designing Agencies," in D. A. Farber and A. J. O'Connell, Hrsg., Research
Handbook on Public Choice and Public Law, 3 33—361. Northampton, MA: Edward Elgar.
4. Cooter, R. D. (2002). The Strategic constitution. Princeton, NJ: Princeton University Press.


Farber, Daniel A. “Public Choice Theory and Legal Institutions”. In: Parisi, Francesco (Hrsg.) (2017). The Oxford Handbook of Law and Economics. Bd. 1: Methodology and Concepts. NY: Oxford University Press


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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.
Public Choice-Theorie

Parisi I
Francesco Parisi (Ed)
The Oxford Handbook of Law and Economics: Volume 1: Methodology and Concepts New York 2017

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